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Abläufe

Beleg stornieren und gutschreiben

Eine versendete oder gebuchte Rechnung stornieren oder korrigieren: Stornorechnung für die vollständige Aufhebung, Gutschrift (Wertgutschrift) für Teilbeträge erstellen, Neuausstellung.

Aktualisiert am 4. Oktober 2026

Ziel

Ein fehlerhafter Beleg ist korrekt aufgehoben oder gemindert; Lager, offene Posten und Buchhaltung stimmen.

Voraussetzungen

Der Originalbeleg ist gespeichert oder exportiert; der Grund der Korrektur ist bekannt.

Schritte

  1. Fall klären: Komplett falsch (falscher Kunde, falsche Positionen) oder nur Betrag zu hoch (Preisnachlass, Reklamation ohne Rücksendung)?
  2. Stornorechnung bei vollständiger Aufhebung: Rechnung öffnen, Doppelpfeil, Stornorechnung, alle Positionen übernehmen, speichern und senden (Stornorechnung). Gelieferte Ware wird zurückgebucht.
  3. Wertgutschrift bei Teilbeträgen: Rechnung in Wertgutschrift übergeben, nur betroffene Positionen oder eine Textposition mit dem Betrag, speichern und senden (Wertgutschrift).
  4. Neue Rechnung bei Bedarf schreiben, zum Beispiel aus dem Lieferschein oder Auftrag erneut übergeben.
  5. Offene Posten verrechnen: Storno oder Gutschrift mit der Rechnung ausgleichen, bei bereits gezahlter Rechnung Rückzahlung im Zahlungsverkehr (Offene Posten).

Ergebnis

Original und Korrekturbeleg sind verknüpft, die offenen Posten gleichen sich aus, der Export übergibt beide Buchungen.

Varianten

Im Einkauf: Stornorechnung aus Wareneingang oder Eingangsrechnung; Eingangsgutschrift für Nachlässe des Lieferanten. Rechnung noch nicht versendet und nicht exportiert: Status auf In Bearbeitung setzen und direkt ändern.

Typische Fehler und Abhilfe

  • Übergabe gesperrt: Status des Originals auf In Bearbeitung setzen oder prüfen, ob schon storniert.
  • Lagerbestand doppelt: Storno nur einmal erzeugen; die Rückbuchung erfolgt automatisch.
  • Gutschrift statt Storno gewählt: Wertgutschrift hat keine Lagerwirkung; bei Rücknahme Storno verwenden.

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