Einkauf
Eingehende Belege von der Anfrage über Bestellung, Wareneingang und Eingangsrechnung bis zu Eingangsgutschrift und Lieferantenmahnung.
Der Bereich Einkauf enthält alle eingehenden Belege, also alles, was von Lieferanten kommt. Die Belege nutzen dieselbe Belegmaske wie der Verkauf; der Reiter Versand heißt hier Lieferung, und Bestellungen haben den Reiter Lagerdisposition.
Masken in diesem Bereich
- Anfrage: Preis- oder Lieferanfrage an einen Lieferanten.
- Bestellung: verbindliche Bestellung, reserviert erwartete Ware, Lagerdisposition.
- Wareneingang: bucht gelieferte Ware ins Lager.
- Eingangsrechnung: Rechnung des Lieferanten, erzeugt die Verbindlichkeit, auch per E-Rechnungsimport.
- Eingangsgutschrift: Gutschrift des Lieferanten.
- Lieferantenmahnung: Mahnung eines Lieferanten als Beleg erfassen.
- Sammelbelege und Belegpositionen für eingehende Belege.
Typische Abläufe
Einstieg für neue Anwender
Die Kette im Standard lautet Anfrage, Bestellung, Wareneingang, Eingangsrechnung. Bestellungen entstehen oft direkt aus Aufträgen oder aus der Artikeldisposition. Einkaufspreise und Lieferanten je Artikel pflegen Sie im Artikelstamm, nicht im Beleg.
In diesem Bereich
- Hinweis zur Positionserfassung (Einkauf)Verweis für den Einkauf: Die Tastenkürzel für Belegpositionen (Alt + 1, Alt + 2, Strg + Enter, Esc) und die Belegmaske sind unter Belegmaske beschrieben.
- AnfragePreis- oder Lieferanfrage an einen Lieferanten mit Anfragenummer und Datum, Vorstufe der Bestellung.
- BestellungVerbindliche Bestellung beim Lieferanten mit Bestellnummer, Lagerdisposition und Lieferangaben; Vorstufe von Wareneingang und Eingangsrechnung.
- WareneingangErfasst die vom Lieferanten gelieferte Ware mit Lieferscheinnummer und bucht sie auf die Lagerplätze; Vorstufe der Eingangsrechnung.
- EingangsrechnungRechnung des Lieferanten mit Eingangsrechnungsnummer und Datum; erzeugt die Verbindlichkeit, kann aus E-Rechnungen importiert und in die Buchhaltung exportiert werden.
- EingangsgutschriftGutschrift eines Lieferanten, zum Beispiel für Reklamationen oder Boni; mindert die Verbindlichkeit.
- LieferantenmahnungMahnung eines Lieferanten als Beleg erfassen, um Zahlungsrückstände nachvollziehbar zu dokumentieren.