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Einkauf

Lieferantenmahnung

Mahnung eines Lieferanten als Beleg erfassen, um Zahlungsrückstände nachvollziehbar zu dokumentieren.

Aktualisiert am 4. Oktober 2026

Erhalten Sie von einem Lieferanten eine Mahnung, können Sie sie als Lieferantenmahnung erfassen. Der Beleg hat keine Lager- oder Finanzwirkung; er dient der Dokumentation und dem Abgleich mit den offenen Verbindlichkeiten.

Merkmal Wert
Kürzel IDL
Richtung Einkauf (eingehend)
Vorgängerbelege keine
Folgebelege keine
Lagerwirkung keine
Finanzrelevant nein

Besonderheiten in der Belegmaske

Die Maske entspricht der Belegmaske für eingehende Belege. In den Positionen tragen Sie die angemahnten Rechnungen ein; im Reiter Anhänge legen Sie das Mahnschreiben des Lieferanten ab. In der Demoinstallation sind noch keine Lieferantenmahnungen vorhanden.

Prozesse

Prüfen Sie zuerst im Zahlungsverkehr, ob die angemahnte Rechnung bereits bezahlt oder noch offen ist, und erfassen Sie die Mahnung erst dann.

Hinweise

  • Mahngebühren, die Sie anerkennen, erfassen Sie als Eingangsrechnung oder als Position in der nächsten Eingangsrechnung, damit sie gebucht werden.
  • Die eigenen Mahnungen an Kunden beschreibt Mahnung.

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