Lieferantenmahnung
Mahnung eines Lieferanten als Beleg erfassen, um Zahlungsrückstände nachvollziehbar zu dokumentieren.
Erhalten Sie von einem Lieferanten eine Mahnung, können Sie sie als Lieferantenmahnung erfassen. Der Beleg hat keine Lager- oder Finanzwirkung; er dient der Dokumentation und dem Abgleich mit den offenen Verbindlichkeiten.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Kürzel | IDL |
| Richtung | Einkauf (eingehend) |
| Vorgängerbelege | keine |
| Folgebelege | keine |
| Lagerwirkung | keine |
| Finanzrelevant | nein |
Besonderheiten in der Belegmaske
Die Maske entspricht der Belegmaske für eingehende Belege. In den Positionen tragen Sie die angemahnten Rechnungen ein; im Reiter Anhänge legen Sie das Mahnschreiben des Lieferanten ab. In der Demoinstallation sind noch keine Lieferantenmahnungen vorhanden.
Prozesse
Prüfen Sie zuerst im Zahlungsverkehr, ob die angemahnte Rechnung bereits bezahlt oder noch offen ist, und erfassen Sie die Mahnung erst dann.
Hinweise
- Mahngebühren, die Sie anerkennen, erfassen Sie als Eingangsrechnung oder als Position in der nächsten Eingangsrechnung, damit sie gebucht werden.
- Die eigenen Mahnungen an Kunden beschreibt Mahnung.