Stornorechnung
Hebt eine Rechnung, einen Lieferschein oder eine Gutschrift vollständig auf: negative Buchung, Rückbuchung ins Lager, Ausgleich des offenen Postens.
Eine Stornorechnung macht einen Beleg rückgängig, der bereits an den Kunden gegangen oder gebucht ist. Sie spiegelt die Positionen mit negativem Vorzeichen, bucht gelieferte Ware zurück ins Lager und gleicht den offenen Posten der Rechnung aus.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Kürzel | RIN |
| Richtung | Verkauf (ausgehend) |
| Vorgängerbelege | Lieferschein, Rechnung, Wertgutschrift (im Einkauf: Wareneingang, Eingangsrechnung) |
| Folgebelege | keine |
| Lagerwirkung | Zugang (Rückbuchung) |
| Finanzrelevant | ja |
Besonderheiten in der Belegmaske
Die Maske entspricht der Rechnung mit Auftraggeber, Leistungsdatum und dem Kennzeichen Finanzbuchungen exportiert. Positionen werden bei der Übergabe aus dem stornierten Beleg übernommen und sollten nicht verändert werden, damit Storno und Original zusammenpassen.
Prozesse
Beleg stornieren und gutschreiben: Original öffnen, Übergabe in Stornorechnung, prüfen, senden; anschließend bei Bedarf eine neue, korrigierte Rechnung schreiben.
Hinweise
- Stornieren Sie nur ganze Belege. Für Preisnachlässe oder Teilbeträge ohne Warenrückgabe nutzen Sie die Wertgutschrift.
- Eine Rechnung, die bereits exportiert wurde, bleibt bestehen; der Storno wird als eigener Beleg exportiert.
- Die Lagerwirkung Zugang gilt nur, wenn der stornierte Beleg einen Abgang gebucht hatte.