Übergaberegeln zwischen Belegarten
Welche Folgebelege aus welcher Belegart erzeugt werden dürfen, laut Standardkonfiguration.
Die Übergabe erzeugt aus einem Beleg den nächsten Beleg der Kette. Erlaubt sind nur die hier gelisteten Paare; der Administrator pflegt sie unter Belegübergabe Optionen.
| Quellbelegart | Erlaubte Folgebelege |
|---|---|
| OF Angebot | PP Vorkasse, SO Auftrag |
| SO Auftrag | DN Lieferschein, INV Rechnung, IQ Anfrage, PI Teilrechnung, PO Bestellung, PRO Werksauftrag |
| DN Lieferschein | INV Rechnung, RIN Stornorechnung |
| PI Teilrechnung | INV Rechnung |
| INV Rechnung | CN Wertgutschrift, RIN Stornorechnung |
| CN Wertgutschrift | RIN Stornorechnung |
| IQ Anfrage | PO Bestellung |
| PO Bestellung | IG Wareneingang, INI Eingangsrechnung |
| IG Wareneingang | INI Eingangsrechnung, PRO Werksauftrag, RIN Stornorechnung |
| INI Eingangsrechnung | RIN Stornorechnung |
Erläuterung
- Die Reihenfolge innerhalb einer Zeile entspricht der Priorität in der Auswahl beim Übergeben.
- Belegarten ohne Folgebelege (Vorkasse, Mahnung, Eingangsgutschrift, Lieferantenmahnung, Verträge) stehen nicht in der Tabelle; Verträge erzeugen ihre Belege über den Vertragsassistenten.
- Bei der Übergabe eines Auftrags in eine Bestellung werden Positionsbeziehungen (Zubehör, Stücklisten) entfernt.
- Stornorechnungen (RIN) heben Lieferschein, Rechnung, Wertgutschrift, Wareneingang oder Eingangsrechnung auf; die Lagerwirkung kehrt sich um.
Quelle: Systemstand Demo, Oktober 2026.